Registrierungspflicht

Registrierungspflicht von Hunden, wie geht das?

 

Seit 2010 gilt in Österreich die Chip und Registrierungspflicht nach §24.

Jeder Tierbesitzer ist verpflichtet, seinen Hund nicht nur chipen zu lassen, sondern diese Chip Nummer auch zusätzlich an die zentrale Datenbank des BM zu melden.

Diese Meldung muss man gesondert machen und ist nicht mit der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde erledigt!

Sie können diese Anmeldung selber per Internet erledigen oder sie von uns durchführen lassen, beides kostet gleich viel (ca. 20€).